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KOPPLUNG
 
 
1. Zweckmäßiger Einsatz
 
       Ein zweckmäßiger Einsatz der Traktoren vom Typ BELARUS ist ihr Betrieb und zwar eine Kupplung unter Einsatz der Traktoren von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (weiter im Text Maschinen oder technische Anlagen) in der Struktur von Schleppzügen. Eine richtige und präzise Ausführung aller in der Traktorbetriebsanleitung aufgeführten Empfehlungen und Anweisungen hinsichtlich Wartung und Betrieb, gehört ebenfalls zu den Bestandteilen des zweckmäßigen Einsatzes.

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2. Anwendungsverfahren
 
       Die Traktoren vom Typ BELARUS sind zur Maschinenkopplung unter Einsatz von vorgefertigtem Arbeitsgeschirr auf eine jegliche Standartweise (Anbauweise, Anhängeweise, Aufsattelweise) bestimmt. Ein anderes Kopplungsverfahren bedeutet einen nichtzweckgemäßen Traktoreinsatz..
       Das Verbindungsverfahren von Traktor und Maschine zwecks Bildung eines Schleppzuges wird als Kopplung bezeichnet.
       Die Kopplung der Traktoren beinhaltet einen folgenden Arbeitskomplex: Studierung der Betriebsunterlagen des Traktors und der Maschinen, Auswahl von Maschinen, Werkzeugen und Geräten zwecks ihres gemeinsamen Betriebes mit dem Traktor, Bestimmung der notwendigen Ausstattung des Traktors zwecks seines Betriebes, Festlegung von Möglichkeiten und Technologien der Verbindung von Maschinen und Traktor mit weiterer Einstellung der Baugruppen und Vorrichtungen des Schleppzuges und anschließender Arbeit entsprechend der Betriebsunterlagen.

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3. Anwendungsbereich
 
       Die Traktoren vom Typ BELARUS gewährleisten an Orten mit unbegrenzter Lufterneuerung die Ausführung von Arbeitsverfahren in der Landwirtschaftsproduktion und in anderen gleichartigen Branchen.

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4. Zweckbestimmung
 
       Die Traktoren gewährleisten den Maschinenbetrieb im Schleppzug in Form von einem Energiemittel.

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5. Betriebs-und Kopplungsanweisungen für die Traktoren
 
       Der Traktorenbetrieb insgesamt, sowie das Einfahren und die Sicherheitsanforderungen sind entsprechend der Betriebsanleitungen von Traktoren und Maschinen auszuführen.
       Die Traktorenbetriebsanleitung beinhaltet Anweisungen und vollständige Informationen zu allen Nutzungsaspekten, sowie zu den Sicherheitsmaßnahmen im Laufe der Arbeit. Darunter auch Informationen bezüglich:
  • der Zweckbestimmung und der technischen Daten;
  • der Belastung der Achsen und der Räderreifen;
  • der Angaben, Einstellungen und Anwendungsbesonderheiten des Arbeitsgeschirrs zwecks Kopplung in Abhängigkeit von dem Maschinentyp seinem Kopplungsverfahren nach;
  • der Vorsichtsmaßnahmen und der Brandsicherheitsmaßnahmen während der Arbeit.

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6. Betriebsanweisungen und Anweisungen zur Kopplung von Maschinen in der Struktur eines Schleppzuges
 
       Der Betrieb und die Kopplung von Maschinen, die Auswahl des Traktors, sowie die Sicherheitsanforderungen bei Betrieb und Wartung werden entsprechend der Betriebsanleitung der Maschine ausgeführt.
       Die Maschinenbetriebsanleitung beinhaltet Anweisungen und vollständige Informationen zu allen Nutzungsaspekten, sowie zu den Sicherheitsmaßnahmen im Laufe der Arbeit. Darunter auch Informationen bezüglich:
  • der Zweckbestimmung und der technischen Daten;
  • der Empfehlungen bei der Traktorauswahl;
  • der richtigen Arbeits-und Kopplungsvorbereitungsverfahren;
  • des Maschinengewichts;
  • der Kupplungsbelastung;
  • der Einstellung von Schrägstreben und Begrenzungsspannschlößern der Anbauvorrichtung;
  • der Wahl des Verfahrens bei der Einstellung der Anbauvorrichtungslage;
  • der Verbindungsabmessungen (Klasse, Typ) der Verbindungsvorrichtungen der Maschine;
  • der Auswahl der Arbeitsgeschwindigkeit;
  • der Vorsichtsmaßnahmen und der Brandsicherheitsmaßnahmen während der Arbeit.

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7. Kopplungsarbeitsgeschirr
 
       Zur Gewährleistung von Standartkopplungsverfahren werden die Traktoren mit folgenden Vorrichtungen ausgestattet:
  • Anhängevorrichtungen;
  • Dreipunktanbauvorrichtungen.
       Die technischen Angaben der Kopplungsvorrichtung werden durch die Zugkraftklasse und die Leistung des Traktormotors, sowie durch die Verbindungselemente die gleichartig mit den Vorrichtungen anderer Traktoren entsprechender Zugkraftklassen und Leistungen sind, bestimmt.
       Die Anhängevorrichtungen gewährleisten die Kopplung von Maschinen mit einer Verbindungsöse.
       Die unifizierten Teile der Anbauvorrichtungen sind der obere (zentrale) und zwei untere (längsliegenden) Lenker mit Anschlußgelenken, einstellbare Begrenzungsspannschlößer, sowie die der Höhe nach einstellbaren Schrägstreben und Hubarme.
       Die Verbindungselemente der Anhängevorrichtungen und der Anbauvorrichtungen besitzen die notwendigen Standartabmessungen, die Einstellungen und die Anordnung die die Möglichkeit der Verbindung und des gemeinsamen Betriebes der technischen Anlagen mit Standartverbindungsvorrichtungen und Standartanordnungen gewährleisten.
       Die Traktoren sind mit einem universellen getrennten Hauptkraftölsystem in Aggregatbauweise ausgestattet, welches eine Kraft-und Positionsregelung, sowie eine gemischte Regelung der Bodenbearbeitungstiefe, die Steuerung der Anbauvorrichtungen und die Zufuhr der Arbeitsflüssigkeit auf den freien hydraulischen Ausführungen gewährleistet.
Der mechanische Antrieb wird durch die äußere Abtriebswelle gesichert.
 
          Achtung!
 
       Zum Einsatz des Traktors unter Verwendung von Anbaumaschinen, Anhänge- und Aufsattelmaschinen mit entsprechenden technischen Kennwerten, die mit Hilfe von einem Standartkopplungssystems gekoppelt werden (Anhänge- und Anbauvorrichtungen, Abtriebswelle, hydraulische Ausführungen, Druckluftkopf, elektrische Steckdose) ist eine Genehmigung des Werkes zum Traktoreinsatz nicht notwendig.

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8. Traktorenbestückung
 
       Die Ausstattung des Traktors, die Typengröße der Reifen, die Notwendigkeit der Raddublierung, der Kopplungsvorrichtungstyp werden vom Nutzer in Abhängigkeit von der Art der auszuführenden Arbeiten, der Achsenbelastung und des Typs der anzukoppelnden Maschine selbstständig ausgewählt und festgelegt.
       Die Traktoren gehen ab Werk in einem komplett zusammengebauten Zustand ab. Ausnahme sind die im Traktorliefervertrag angegebenen Teile und Montageeinheiten die bei der Lieferung des Traktors abmontiert werden.
       Der Lieferungssatz des abgehenden Traktors entspricht dem Vertrag der zwischen dem Herstellerwerk und dem Abnehmer abgeschlossen wurde.
       Nach einer im Vertrag ausbedingten Absprache mit dem Abnehmer können die Traktoren mit Vorrichtungen ausgerüstet werden die sich von der Basisbestückung des Traktors unterscheiden. Die Lieferung des Traktors erfolgt üblicherweise mit einer Basisbestückung, die eine minimale Anzahl an Arbeitsvorrichtungen zum zweckmäßigen Einsatz des Traktors vorsieht.
 

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9. Herstellergarantien
 
       Das MTZ Republikanisches Unitarunternehmen garantiert eine intakte Funktion der Traktoren vom Typ BELARUS im Laufe der festgelegten Betriebszeit im Fall der Ausführung von Landwirtschaftlichen und gleichartigen Arbeiten in Verkopplung mit Anbaumaschinen, Anhänge- und Aufsattelmaschinen unter einer Belastung die die Schleppzugkraft, die Motorenleistung, die Tragfähigkei der Anbauvorrichtung, der Senkrechtbelastung der Anhängevorrichtung und die erlaubten Belastungen der Achsen und Reifen welche in den technischen Daten des Traktors angegeben sind, nicht übersteigen.

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10. Qualifikation des Betriebspersonals
 
       Zur Arbeit mit dem Traktor werden Personen zugelassen die eine Spezialausbildung besitzen eine medizinische Untersuchung, ein Praktikum, eine Unterweisung und eine Kontrolle ihres Wissens in Fragen des Arbeitsschutzes hinter sich haben, notwendige Fertigkeiten bei der Kopplung von Geräten mit dem Traktor haben und einen Führerschein zum Steuern eines Traktors der gegebenen Leistung besitzen.
       Der Traktorist ist für das Befolgen der Straßenverkehrsordnung, der Sicherheitsmaßnahmen, sowie den richtigen Traktoreinsatz verantwortlich.
 
WICHTIG!Es ist Amtspersonen und anderen für den technischen Zustand und den Betrieb des Traktors verantwortlichen Personen verboten folgenden Personen die Steuerung des Traktors zu erlauben:
  • Personen, die nicht im Besitz eines Führerscheines sind;
  • Personen, denen die Traktorbetriebsregeln nicht bekannt sind;
  • Personen, die nicht im Besitz einer Traktorbetriebsanleitung und einer Betriebsanleitung der anzukoppelnden Maschine sind.
 
          Achtung!
 
       Vor der Ausführung der Arbeiten ist der Traktorist verpflichtet sich mit den technischen Betriebsunterlagen der Maschinen die zusammen mit dem Traktor betrieben werden, bekannt zu machen. Im Fall wenn die für den Traktor verantwortliche Person nicht selbst mit dem unmittelbaren Betrieb des Traktors befasst ist, ist sie verpflichtet eine unbedingte Kenntnis und eine obligatorische Ausführung aller Empfehlungen und Anweisungen der Anleitung durch alle auf dem gegebenen Traktor arbeitenden Personen zu gewährleisten.

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11. Anweisungen zu den Sicherheitsmaßnahmen während der Traktorenkopplung
 
       Die Traktoren sind komplizierte technische Erzeugnisse und gehören zu der Klasse von mechanischen Transportmitteln auf die sich die offizielle Straßenverkehrsordnung und die technischen Anforderungen an den Betrieb von schienenlosem Transport verbreiten.
       Eine Nichtbefolgung der Straßenverkehrsordnung, der Geschwindigkeits- und Belastungsanweisungen, der Empfehlungen des Herstellers und der allgemeingültigen Arbeitsschutzanordnungen, sowie das Fahren von scharfen Kurven, kann Grund von Lebensbedrohung, Umweltbedrohung, Schäden am Traktor und an den angekoppelten Maschinen sein, zu wirtschaftlichen Verlusten und zu einem Verlust aller Rechte hinsichtlich des Garantieschadensersatzes führen. Zur Gewährleistung einer sicheren Kupplung ist es notwendig die Betriebsanleitungen des Traktors und der anzukoppelnden Maschinen aufmerksam zu studieren. Dabei sollte eine besondere Aufmerksamkeit den Empfehlungen bezüglich der Anweisungen zum richtigen Betrieb (besonders hinsichtlich der Auswahl von Fahrtgeschwindigkeit und der Belastungen von Traktorenachsen und Traktorenreifen) und der Wartung geschenkt werden.
       Alle in der Traktorenbetriebsanleitung angegebenen Empfehlungen und Anweisungen sind mit äußersten Genauigkeit zu befolgen.
       Die Möglichkeiten einer sicheren Fahrt und einer ausreichenden Bewegungsstabilität werden durch den Lenkbarkeitsfaktor Q bewertet, welcher durch die Belastungshöhe der Traktorvorderachse gekennzeichnet wird.
 
          Achtung!
 
       Die Belastung der Anhänge- und Anbauvorrichtung, der Achsen, der Reifen und des Gestells vom Traktor sollten die vom Hersteller erlaubten, maximalzulässigen Belastungskennwerte nicht überschreiten. Dabei sollte die Belastung der Traktorenvorderachse in allen Anwendungsfällen mindestens 20% des eigenen Traktorenbetriebsgewichts ohne Ballastladungen und ohne Wasserlösung in den Reifen betragen.
 
       Zu Ihrer Sicherheit und um Betriebsschäden des Traktors, sowie Verletzungen zu vermeiden sollten folgende Positionen befolgt werden:
 
1. die Betriebsgewichte des Traktors, der Maschine und des Arbeitsmaterials sollten bestimmt werden.
2. die Belastungen der Achsen und der Räderreifen sollten bestimmt werden.
                     Der Traktor in der Struktur des Schleppzuges sollte auf folgendes kontrolliert werden:               

  • das Entsprechen der minimalzulässigen Belastung der Traktorvorderräder und der Maschinen in Transportposition;
  • das Entsprechen der zulässigen Belastungen der Anhängevorrichtung, der Achsen und der Räderreifen des Traktors;
  • das Entsprechen der notwendigen Belastbarkeit der Anbauvorrichtung zum Heben der Maschine;
  • das Entsprechen der Maximalbelastung der Achsen.
    3. entsprechend den Wiegeergebnissen sollte die Möglichkeit der Ankopplung des konkreten Aggregats oder der Maschine festgelegt werden.
    4. ein geringsnotwendiges Ballastgewicht sollte ausgewählt werden.
    5. das einen sicheren Betrieb des Traktors gewähleistendes Arbeitsmaterialbeladungsgrad sollte bestimmt werden.
    6. die Notwendigkeit einer Raddublierung und der Nachfüllung einer Wasserlösung in die Reifen des Traktors sollte bestimmt werden.
    7. abhängig von der Höchstbelastung und der Geschwindigkeit bei konkreten Arbeitsbedingungen, sollte der notwendige Reifendruck bestimmt werden. Die Höhe der separaten Belastungen der Vorder- und Hinterachse des Traktors in der Struktur eines Schleppzuges sollte die in der Reifenbelastbarkeitstabelle angegebene zulässige Gesamttragfähigkeit der entsprechenden vorderen und hinteren Traktorenreifen bei gegebener Geschwindigkeit und gegebenem Innendruck nicht überschreiten.
     
    Wichtig: Anbaumaschinen und Ballastlasten beeinflussen besonders bei der Arbeit auf schrägen Grundstücken die dynamischen Eigenschaften, sowie die Lenkbarkeit und die Bremsfähigkeit des Traktors. In Verbindung damit wird folgendes empfohlen:
  • Eine Belastung der Vorderräder von 30 bis 35,0% des eigenen Traktorbetriebsgewichts ohne Maschine und Ballast sollte bei Möglichkeit gewährleistet werden;
  • eine sichere Befestigung des ausserplanmäßigen Ballasts;
  • eine Verwendung der vorderen Anbauvorrichtung zusammen mit der hinteren Anbauvorrichtung;
  • eine Verfolgung der Lenkbarkeit und der Bremseigenschaften;
  • eine Begrenzung der Fahrtgeschwindigkeit;
  • eine Gewährleistung einer vollständigen Fixierung der Anbauvorrichtung in Transportposition um die Schwingung der unteren Zugstangen zu vermeiden.
     
              Achtung!
     
  • 1.Eine Ankopplung von technischen Geräten ist strikt verboten wenn laut der Wiegeergebnisse, der Berechnungen und der Ballastierung die erhaltenen Werte der Belastung von Achse, Reifen, Anbau-und Anhängevorrichtung des Traktors höher als die vom Hersteller erlaubten Werte sind.
  • 2.Betrifft den Einsatz der hinteren Anbauvorrichtung zusammen mit der vorderen Anbauvorrichtung.
     
           Um die Überlastung der Vorderachse und der Vorderräder des Traktors zu reduzieren, wird zuerst die hintere Anbauvorrichtung mit der Maschine oder dem Anbauballast angehoben und anschließend die vordere Anbauvorrichtung mit Maschine oder Anbauballast. Das Herunterlassen der Anbauvorrichtung wird in umgekehrter Reihenfolge vollzogen.
           Gewährleisten Sie die Korrektheit und Sicherheit der Verbindung der anzukoppelnden Maschinen:
    • Die Verbindungsvorrichtung der Maschine sollte entsprechende Abmessungen und Form besitzen;
    • Die Verbindungsvorrichtung der Maschine sollte starr sein, um ein “Auflaufen” auf den Traktor zu verhindern;
    • Die von der Maschine ausgehende Belastung der Verbindungsvorrichtung sollte die zulässigen Werte nicht überschreiten;
    • Die anzuschließenden Teile der Maschine und des Traktors sollten vor der Fahrt fixiert und kontrolliert werden;
    • Die Anhänger, Sattelanhänger und die auf ihrer Basis hergestellten Maschinen sollten unbedingt mit Sicherungsketten (Seilen) ausgestattet werden.
           Um Schäden an der Abtriebswelle zu vermeiden, sollte der Gelenkwellenantrieb während der Arbeit mit Maschinen die aktive Arbeitsteile aufweisen, mit einer Sicherheitskupplung oder einer Einwegkupplung ausgestattet sein.

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    12. Typen der mit dem Traktor zu verkoppelnden Maschinen
     
           Entsprechend dem Verfahren der Kopplung (Verbindung) mit den Traktoren, werden alle in der Struktur eines Schleppzuges funktionierende Maschinen in folgende Typen aufgeteilt:
     
     
  • Die ANBAUMASCHINE - ist mit der Standartanbauvorrichtung des Traktors verbunden. Das Gewicht der Maschine in der Transportposition wird vollständig vom Traktor aufgenommen. Die Maschine kann Betriebsstützräder besitzen. Bei der Umstellung der Maschine aus der Betriebsposition in die Transportposition verlagert sich die Gelenkpunktverbindung zum Traktor zwangsläufig in eine neue Höhenlage.
     
     
  • Die AUFSATTELMASCHINE - ist mit der Standartanbauvorrichtung oder der Anhängevorrichtung (Querbalken ohne Zugmaul, Querbalken mit Zugmaul) des Traktors verbunden. Die Maschine besitzt Stützräder zwecks Transport, kann auch Betriebsstützräder haben. Das Gewicht der Maschine in der Transportposition wird teilweise vom Traktor aufgenommen, jedoch zum größten Teil von den eigenen Rädern.  Bei der Umstellung der Maschine aus der Betriebsposition in die Transportposition verlagert sich die Gelenkpunktverbindung zum Traktor zwangsläufig in eine neue Höhenlage.
     
     
  • Die AUFLIEGERMASCHINE - ist mit der Standartanhängevorrichtung des Traktors verbunden. Die Maschine besitzt Stützräder. Das Gewicht der Maschine in der Transportposition wird teilweise vom Traktor aufgenommen, jedoch zum größten Teil von den eigenen Rädern.   Bei der Umstellung der Maschine aus der Betriebsposition in die Transportposition verändert die Gelenkpunktverbindung zum Traktor ihre Höhenlage nicht.
     
     
  • Die ANHÄNGEMASCHINE - ist mit der Standartanhängevorrichtung des Traktors verbunden. Die Maschine besitzt Stützräder. Das Gewicht der Maschine in der Transportposition wird von ihrem Fahrwerksystem aufgenommen. Bei der Umstellung der Maschine aus der Betriebsposition in die Transportposition verändert die Gelenkpunktverbindung zum Traktor ihre Höhenlage nicht.
     
     
  • Die MONTIERBARE MASCHINE - ist mit der Anbauvorrichtung des Traktors und/oder mit seinen anderen Punkten verbunden, wobei eine Reihe von zu dem Maschinensatz gehörender  nichtstandardisierter Montageeinheiten zusätzlich montiert werden.
     
    Zu den montierbaren Maschinen gehören folgende Anlagen: Bagger, Lader, Planierraupen, sowie montierbare Mähmaschinen.
    Die Ankopplung von montierbaren Maschinen und Anlagen ist ein unstandardisiertes Verfahren des Landwirtschaftstraktoreinsatzes. Das Maschinengewicht wird vollständig vom Traktor aufgenommen.
     
              Achtung!
     
           Vor dem Traktorenbetriebsanfang (dem Traktorenkauf) sollten Sie sich von der Möglichkeit der Verkopplung des Traktors mit den bei Ihnen vorhandenen Maschinen hinsichtlich der Zugkraft, des Arbeitsgängebereiches, der Anzapfleistung und der Verbindung überzeugen.

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    13. Auswahlverfahren der dem Traktor entsprechenden Maschinen
     
    1. Die Traktorenbetriebsanleitung sollte von Ihnen aufmerksam studiert werden.
    Bestimmen Sie die hauptsächlichen technischen Angaben des zu verkoppelnden Traktors, die für die richtige Maschinenauswahl notwendig sind. Zu diesen Angaben gehören: Die Zugkraftklasse, die Motorenleistung, die mechanische (Abtriebswelle) und hydraulische Anzapfleistung, die Anschlußabmessungen/ihr Typ (Anhängevorrichtung oder  Anbauvorrichtung, Endzapfen der Abtriebswelle, hydraulische Ausführungen, elektrischer Stecker, Druckluftkopf), die gegenseitige Anordnung der Stirnseite des Endzapfens der Abtriebswelle gegenüber zu der Mitte der Achse der Anbauvorrichtungsaufhängung oder gegenüber dem Anschlußstift der Anhängevorrichtung; die Bestückung, die Bereiche der Gänge und Spurweiten, das Vorhandensein von notwendigem Arbeitsgeschirr und das höchstzulässige Traktorengewicht, die zulässigen Belastungen von Achsen und Rädern, sowie das Gesamtgewicht des bugsierten Anhängers.
    2. Die Maschinenbetriebsanleitung sollte von Ihnen aufmerksam studiert werden.
    Bestimmen Sie die hauptsächlichen technischen Angaben der Maschine die notwendig für die richtige Auswahl des zu verkoppelnden Traktors sind. Zu diesen Angaben gehören: Der Zugkraftwiderstand, die mechanische Leistungsaufnahmewelle der Maschine), elektrische und hydraulische Anzapfleistung, die Anschlußabmessungen/ihr Typ (Deichselöse/oder Anhängedeichselöse, Anschlußdreieck, Endzapfen der Leistungsaufnahmewelle der Maschine, hydraulische Ausführungen, elektrische Gabel, Druckluftkopf), die gegenseitige Anordnung der Stirnseite des Endzapfens der Leistungsaufnahmewelle der Maschine gegenüber zu der Mitte der Achse der Anschlußdreieckaufhängung oder der Deichselöse/oder Anhängedeichselöse, die Möglichkeit einer Veränderung der Bestückung vom Endzapfentyp der Leistungsaufnahmewelle der Maschine und eine Veränderung der Drehrichtung des Endzapfens der Leistungsaufnahmewelle der Maschine, der Gängebereich, das Gesamtbetriebsgewicht mit Arbeitslast, das Vorhandensein von Bremsen, das Vorhandensein von Kurbelwelle (Typ, Länge und Schutzhülsentyp).
    3. Konsultieren Sie wenn nötig den Maschinenverkäufer (Maschinenproduzenten). 
  • Kontrollieren Sie die Übereinstimmung der technischen Angaben von Traktor und Maschine mit den Anforderungen der Arbeitstechnologie (hinsichtlich Spurweite, Bodenfreiheit u.a.).
     
    4.Kontrollieren Sie die Übereinstimmung der technischen Angaben der Maschine mit den Traktorenmöglichkeiten:
  • hinsichtlich der Aufnahmeleistung, der Zugkraftleistung, der hydraulischen Anzapfleistung, der Anzapfleistung über die Abtriebswelle, sowie hinsichtlich des Stromverbrauches;
  • hinsichtlich der Zugkraftklasse und der Ziehekraft;
  • hinsichtlich der Belastungen von Achsen und Räderreifen, sowie von den Anschlußvorrichtungen des Traktors;
  • hinsichtlich der Möglichkeit eines Anschlußes der Maschine an den Traktor (Anbauvorrichtung, Anhängevorrichtung);
  • hinsichtlich der Möglichkeit einer Montage von Traktorrädern mit nötiger Spurweite.
    5. Bei hydraulischen Maschinen sollte folgendes festgelegt werden:
  • Ein Vorhandensein einer notwendigen Anzahl von hydraulischen Anschlüßen;
  • Der Antriebstyp (mit ständigem oder periodischem Kreislauf).
    6.Bei elektrischen Maschinen sollte folgendes festgelegt werden
  • Eine Möglichkeit der Montage von elektrischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Kabine.
    7.Das Vorhandensein folgender Positionen sollte kontrolliert werden:
  • Das Vorhandensein von zur Kopplung notwendigem Arbeitsgeschirr mit entsprechenden Anschlußgrößen (Anhängevorrichtung, Druckluftkopf, elektrischer Stecker, Endzapfen der Abtriebswelle, Räderreifen von notwendiger Typengröße zwecks Dublierung, Hinter- und Vorderanbauvorrichtung, Fahrrichtungssteuerung, Abstandhalter zur Räderdublierung, Schläuche, notwendige Anzahl an hydraulischen Anschlüßen, Ausschaltmuffen).
  • Die fehlenden Traktorenanlagen sollten zusätzlich eingekauft werden.
    8.Bei dem Kauf neuer Maschinen sollte bei der Bestellung unbedingt die notwendige Bestückung der Maschinen mit entsprechendem Arbeitsgeschirr, welches die Kopplung mit einem Traktor erlaubt, angegeben werden:
  • Hydraulische Ausstattung mit Anschlußgewinden М20х1,5;
  • Für Maschinen mit einer hinteren Anordnung des Antriebes von der Abtriebswelle sollte eine den Anschlußes an den Endzapfen der hinteren Abtriebswelle des Traktors erlaubende Kurbelwelle von entsprechendem Typ und Länge bestellt werden.
  • Für Maschinen mit einer vorderen Anordnung des Antriebes von der Abtriebswelle sollte eine den Anschlußes an den Endzapfen der vorderen Abtriebswelle des Traktors erlaubende Kurbelwelle von entsprechendem Typ und Länge bestellt werden.
  • Die Umdrehungsrichtung der Leistungsaufnahmewelle der Maschine sollte unbedingt gegen den Uhrzeigersinn verlaufen, wenn auf die Stirnseite der Kurbenwellengabel von der Seite des Antriebes der gekoppelten Landwirtschaftsmaschine geblickt wird.
  • Die Abmessungen der Gelenke der oberen und unteren Zugstangen der Anbauvorrichtung sollten den Anschluß von Anbau- und Aufsattelmaschinen gewährleisten. Die Abmessungen der Anbauvorrichtungen sind in den entsprechenden Abschnitten der Betriebsanleitung angegeben.
  • Die Abmessungen der Zugöse der Anschlußvorrichtungen von Anbau- und Aufsattelmaschinen sollten den zweckmäßigen Anschluß an die Anhängevorrichtung gewährleisten. Die Angaben zu den Anschlußvorrichtungen sind in den entsprechenden Abschnitten der Betriebsanleitung angegeben.
    9. Die Möglichkeit eines Anschlußes der Maschinen durch die Paarungsteile der Anbau- und Anhängevorrichtungen, einschließlich der entsprechenden Anordnung der Abtriebs- und Leistungsaufnahmewelle, die einen sicheren und gefahrlosen Anschluß durch die Kurbelwelle gewährleisten sollte unbedingt überprüft werden. Überzeugen Sie sich, daß der Endzapfen der Traktorabtriebswelle eine notwendige Drehrichtung, Drehfrequenz und Endzapfentyp besitzt, die den Antrieb der Maschine gewährleisten.
    10. Maschinen mit aktiven Arbeitsteilen, was besonders Frontmaschinen ausländischer Produktion mit einem Antrieb von der Abtriebswelle betrifft, besitzen die technische Möglichkeit der Ausstattung mit einem Reduktor, welcher in Abhängigkeit von Ihrer Bestellung die Drehung der Leistungsaufnahmewelle der Maschine im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn gewährleistet. Deswegen sollte beim Maschinenkauf dem Firmenvertreter auf eine unbedingte Ausstattung der Maschine mit einem Reduktor, dessen Antrieb durch die Kurbelwelle gewährleistet wird hingewiesen werden. Dabei dreht sich die Leistungsaufnahmewelle der Maschine entgegen dem Uhrzeigersinn wenn von der Antriebsseite der Maschine auf die Stirnseite der Kurbenwellengabel geblickt wird.
    11. Nach der Kontrolle und Nachmontage des notwendigen Traktorarbeitsgeschirrs sollte unter Berücksichtigung der in den Betriebsunterlagen der zu koppelnden technischen Anlagen angegebenen Empfehlungen die Ausstattung und Vorbereitung des Schleppzuges durchgeführt werden.
    12. Überzeugen Sie sich von der Möglichkeit eines Hebens und Herablassens der angeschloßenen Maschine mit dem gegebenen Gewicht durch die Anbauvorrichtung. Es sollte nicht vergessen werden, daß die von der Maschine gesamt Arbeitslast hergestellte Belastung die empfohlenen Werte der Anbauvorrichtungstragfähigkeit und die zulässige senkrechte Belastung der Anhängevorrichtung nicht überschreiten sollte. Bei der Bestimmung einer Möglichkeit der Maschinenkopplung mit Hilfe von der Anbauvorrichtung, sollte nicht vergessen werden, daß mit der Steigerung der Ausladung des Maschinengewichtsmittelpunktes bezüglich der Achse der Anbauvorrichtungsaufhängung die Tragfähigkeit abfällt.
    13. Kontrollieren Sie die Möglichkeit der Bewegung und des Betriebes von Traktor und Maschine und überzeugen Sie sich von dem Vorhandensein eines genügenden Freiraumes zwischen Traktor und Maschine (keine Berührung von Bauteilen der Maschine mit dem Traktor), einschließlich der Gelenkwellenantriebe beim Abbiegen und der Umstellung der Maschine in die Transportposition.
    14. Bewerten Sie die Geländegängigkeit (Vorhandensein von genügend Bodenfreiheit), sowie die Lenkbarkeit des Traktors in der Struktur des Aggregats.
    Die Vorderräder des Traktors sollten während der Fahrt von der Straßenoberfläche nicht trennen. Die Vorderachse des Traktors in der Struktur eines Schleppzuges sollte mindestens 20% der Belastung von dem eigenen Traktorgewicht (Q 0,2) aufnehmen.
    15. Bestimmen Sie durch Berechnung oder Prüfung das Gesamtgewicht des Schleppzuges, die Belastung der Achsen und die höchstzulässige Reifenbelastung, sowie das Gewicht des notwendigen Ballasts und der Arbeitslast.
    Das Gewicht des Traktors in der Struktur eines Schleppzuges, welches auf die Achsen des Traktors verteilt wird, sollte die erlaubten Werte nicht überschreiten. In jedem Fall sollte die Belastung der Achsen die summarische Tragfähigkeit der Reifen der Vorderräder oder Hinterräder nicht übersteigen.
    16.Bei bestehender Möglichkeit sollte der Betrieb des Traktors mit der Maschine unter konkreten Betriebsbedingungen getestet werden.

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    14. Kopplungsvorbereitung des Traktors
     
           In Abhängigkeit von den Belastungen der Traktorenachsen in der Struktur eines Schleppzuges, der Art der auszuführenden Arbeiten, der Kopplungsweise und des Maschinengewichts werden die notwendigen Spurweite und Reifendruck eingestellt. Bei Notwendigkeit wird eine Räderdublierung, sowie eine Ballastierung vorgenommen und der nötige Gang des Getriebes zwecks Betrieb und Fortbewegung in Transportposition wird ausgewählt..

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    15. Auswahl des Traktorbetribsgewichts für verschiedene Betriesbedingungen
     
           Das Traktorbetriebsgewicht schließt das Baugewicht aller seiner Bauteile und Anlagen, das Gewicht des Traktoristen, das Ballastgewicht, das Gewicht aller zusätzlichen Anlagen, sowie das Gewicht der vollgetankten Treibstoff- und Kühlmittelbehälter ein.
           Die Traktoren vom Typ BELARUS sind für die Realisierung der Nennziehkraft am Haken entsprechend der Zugkraftklasse einer Einfachbereifung aus der Hauptbestückung bei der Kopplung von Landwirtschaftsmaschinen mit einem Standardbetriebsgewicht auf einem Standardagrophon und bei einem höchstzulässigem Bugsieren von maximal 15,0% bei angeschalteter Antriebsvorderachse ausgelegt.
           Die richtige Wahl des Traktorbetriebsgewichts und die Erfüllung der Ratschläge bezüglich der Ballastierung in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen garantiert die Möglichkeit eines sicheren und schadensfreien Betriebs mindestens im Laufe von der festgelegten Betriebsfrist, ohne kritische Überlastungen.
     
              Achtung!
     
           Bei dem Betrieb des Traktors auf Böden mit normaler Dichte und Feuchtigkeit mit Bodenbearbeitenden Maschinen mit passiven Arbeitsteilen: Pflügen, Grubbern, Eggen und verschiedenen kombinierten Aggregaten
    • Bei Notwendigkeit ist die Nachbelastung der Vorderachse zwecks Gewährleistung von 20% der Belastung von dem eigenen Traktorengewicht zulässig.
    • Die Steigerung des Traktorenbetriebsgewichtes zur Erhöhung der Zugkraft am Haken. ist verboten. Dies reduziert die Betriebsdauer des Traktors und führt zu Schäden an den Teilen der Transmission und an dem Fahrwerksystem des Traktors.
    • Bei verstärktem Durchrutschen ist es notwendig die Bearbeitungstiefe, die Schnittbreite oder die Arbeitsfahrtgeschwindigkeit zu reduzieren. Wenn die technologischen Parameter der Maschine nicht zu verändern sind oder wenn das Durchrutschen andauert, so zeugt dies davon, daß die Maschine nicht zur Kopplung mit dem gegebenen Traktormodell bestimmt ist.

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    16. Gewährleistung der notwendigen Belastung der Vorderachse, der Geländegängigkeit, der Anhängevorrichtungsqualitäten, der Bettung und Dublierung der Räder bei verschiedenen Traktorbetriebsbedingungen
     
           Ein Großteil der Arbeitsverfahren in der Landwirtschaftsproduktion wird von den Traktoren während der Fahrt durch unmittelbaren Zug vom Maschinen und Geräten ausgeführt. Der unmittelbare Zug der technischen Geräte wird von dem Traktor während der Fahrt durch Anhaftung der Räderluftbereifung an der Oberfläche des Fahrweges gewährleistet.
           Die Fähigkeit des Traktors unter verschiedenen Bodenbedingungen, mit einer Last auf dem Haken sich fortzubewegen wird durch seine Zugkraftqualitäten gekennzeichnet. Die Bewertungsgrößen der Traktorzugkraftkennwerte sind die Zugkraftleistung bei Geschwindigkeiten des Arbeitsbereichs, die Nennzugkraft bei einem Standardbetriebsgewicht und das Durchrutschen.
           Die Zugkraft- und Kopplungsqualitäten und die Geländegängigkeit des Traktors unter konkreten Arbeitsbedingungen hängen von folgenden Positionen ab:
  • von dem Kupplungsgewicht des Traktors und des Ballasts in konkreter Bestückung;
  • von der Achsenverteilung des Gewichts des Traktors, des Ballasts und der Maschine in der Struktur des Schleppzuges;
  • von der eingesetzten Typengröße der Reifen und dem Reifendruck;
  • von dem technischen Zustand und der Intaktheit des Traktorfahrwerksystems;
  • von der ordnungsgemässen und rechtzeitigen Anwendung der Empfehlungen des Herstellerwerks und von den entsprechenden Maßnahmen, welche die Zugkraftqualitäten des Traktors steigern;
  • Von dem Zustand und den Eigenschaften der Fahroberfläche;
  • Von der Haftung der Räderreifen an der Stützoberfläche.
    Die Fachkenntnisse und die Erfahrung des Traktoristen haben eine große Bedeutung bei der Gewährleistung der Fortbewegungsmöglichkeit sogar bei der Fahrt auf einem Feld oder einem Straßenabschnitt, die Bedingungen auf welchen hinsichtlich des Reliefs, der physisch-mechanischen Bodenzusammensetzung oder auf Grund der Veränderung der Wetterbedingungen öfters wechselhaft sind. Außer der allgemeinen Betriebsvorbereitung von Traktor und Maschine und der Fahrtfähigkeit sollte der Traktorist abhängig von den Betriebsbedingungen Fertigkeiten bei der Wahl von Betriebsarten des Traktors in der Struktur eines Schleppzuges beherrschen.  Er sollte bei Notwendigkeit rechtzeitig den niedrigsten oder höchsten Gang einlegen, die Treibstoffzufuhr verändern, die technischen Vorrichtungen zur Steigerung der Geländegängigkeit richtig einsetzen, die Arbeitstiefe und die Arbeitsbreite der Maschine schnell verändern und alle Empfehlungen und Anforderungen der dem Traktor und den Maschinen beigelegten Betriebsunterlagen detailliert studieren.
           Bei der Bestimmung der Geländegängigkeitsmöglichkeiten des Traktors sollte zwischen der Stützgeländegängigkeit und der Profilgeländegängigkeit unterschieden werden.
           Die Stützgeländegängigkeit kennzeichnet die Bewegungsmöglichkeit auf Böden mit verschiedener Struktur und Dichte: gewöhnlich unter Straßenbedingungen am Frühlingsanfang oder im Herbst, auf Torfmoorböden und auf frischem Schnee.
           Die Profilgeländegängigkeit bestimmt die Fähigkeit des Traktors sich auf Feldern und Straßen zu bewegen und sich über verschiedene Absätze, Stämme, große Steine und andere hohe Hindernisse hinwegzusetzen. Die Fahrtmöglichkeit des Traktors hinsichtlich seiner Profilgeländegängigkeit wird durch die Bodenfreiheit und die Wattiefe gekennzeichnet.
           Ein begrenzender Faktor bei dem Traktoreinsatz ist das Geländerelief, welches durch die Steilheit und die Gestaltung der einer Bearbeitung unterliegenden Feldabschnitte, sowie durch ihre Höhe über dem Meeresspiegel gekennzeichnet wird. Die Faktoren des Höheneinflusses des bearbeitenden Feldabschnittes sind der Atmosphärendruck und die Temperatur der Außenluft. Auf jeden 100,00 m Höhe über dem Meeresspiegel fällt die Motorleistung um 1,0% ab, wobei der Treibstoffverbrauch in gleichem Maße steigt.
           Die Traktoren vom Typ BELARUS sind hauptsächlich für Flachlandbedingungen ausgelegt und nur begrenzt bei Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen für einen Einsatz im Gelände mit bedeutender Fallwinkel und beträchtlicher Höhe über dem Meeresspiegel zu gebrauchen.
           Die Zugkraftwerte und die Stützgeländegängigkeit von Landwirtschaftstraktoren hängen nicht nur von ihren Kennwerten und dem technischen Zustand, sondern auch vom Typ und Zustand des Bodens auf dem zu bearbeitenden Feldabschnitt ab. Auf einem Boden der für die Saat vorbereitet wurde fällt die Traktorenleistung im Vergleich zu den gleichen Kennwerten beim Betrieb auf einem Stoppelfeld mit normaler Feuchtigkeit bedeutend ab.
           Die Steigerung des Traktorenbetriebsgewichtes mit Hilfe von angebauten oder anmontierten vorgefertigten Ballastlasten wird gewöhnlich zwecks Nachbelastung der vorderen Antriebswelle und zur Gewährleistung einer günstigen Aufteilung des Traktorenbetriebsgewichtes bei dem Betrieb mit verschiedenen Landwirtschaftsmaschinen vorgenommen.
     
              Achtung!
     
  • Eine Nachbelastung der Räder durch Einfüllung einer Wasserlösung in die Räderreifen des Traktors wird nur im Fall einer unzureichenden Bodenhaftung der Räder unter ungünstigen Bedingungen (auf leichten/überfeuchteten Böden, auf Sandböden u.a.) vorgenommen. Die mit Flüssigkeit gefüllten Reifen verschlechtern Fahrtgleichmäßigkeit des Traktors bei Geschwindigkeiten über 20 km/h. Bei einer Auffahrt derartiger Reifen auf ein Hindernis kann ihr Gerüst reisen.
  • Es ist strickt verboten die Reifen über 75% ihres Volumens zu füllen. Ein übermäßiges Flüssigkeitsvolumen kann zur Zerstörung der Reifen und der Räderschläuche führen. Bei Verwendung einer Wasserlösung in den Vorderreifen, aber besonders in den Hinterreifen wird die Reifenhärte, die Spurtiefe und die Bodenverdichtung bedeutend gesteigert. Wenn es notwendig ist eine Wasserlösung in den Reifen zu verwenden, so wird empfohlen alle Reifen bis zu einem gleichen Niveau, welches 40% nicht übersteigt, zu füllen. Das Füllen der Hinterreifen bis zu einem Niveau über 40% sollte als letzte Alternative verwendet werden.
  • Beim Anmischen des Flüssigkeitsballasts sollte dem Wasser immer Kalziumchlorid zugegeben werden und die Lösung sollte bis zur vollständigen Auflösung des Kalziumchlorids umgemischt werden. Niemals Wasser zum Kalziumchlorid dazugeben!!!
  • Das Einfüllen von Flüssigkeit in Doppelräderreifen sollte nur im Notfall passieren und nur die Außenreifen betreffen, wobei nur maximal 40% von dem Reifenvolumen aufgefüllt werden darf.
     
           Um die Geländegängigkeit auf versuchten Abschnitten und auf Waldabschnitten, sowie die Zugkrafteigenschaften bei Betrieb auf losen Böden (auf überfeuchteten Böden und auf für die Saat vorbereiteten Feldern) zu steigern, wird eine Räderverdoppelung vorgenommen.
           Die Räderverdoppelung in Kombination mit einer minimalen Ballastierung bei gewöhnlichen Bodenverhältnissen erlaubt eine Verkoppelung mit schweren kombinierten Geräten auf Feldern mit verschiedenen Neigungen.
           Es ist nicht empfehlenswert den mit verdoppelten Rädern ausgestatteten Traktor oder den Traktor mit einer Wasserlösung aufgefüllten Reifen bei dem Betrieb mit Anhängern und Aufliegern einzusetzen.
           Der Einfluss der Verdoppelung auf die Traktorzugdynamik äußert sich auf losem Untergrund folgenderweise: Im Bereich der Nennzugkräfte und bei niedrigen Geschwindigkeiten reduziert sich das Durchrutschen durchschnittlich um 1,4 mal, wobei die Zugkraftleistung erhöht wird. Bei einem Betrieb mit geringer Zugkraft am Haken und bei hohen Geschwindigkeiten ist die Zugkraft eines Traktors mit verdoppelten Rädern auf Grund des erhöhten Rollwiderstands geringer als die eines Traktors mit Einzelrädern.
     
              Achtung!
     
           Eine Verdoppelung der Vorderräder sollte nur in Ausnahmefällen bei unzureichenden Zugbedingungen und auf überfeuchteten Böden vorgenommen werden.

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    17. Auswahl des optimalen Reifeninnendrucks in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen und der Achsbelastung des Traktors.
     
           Die Auswahl eines optimalen Reifendrucks bei Radtraktoren und das Grad ihres Einflusses auf die Zugkrafteigenschaften hängen vom Bodentyp und der Belastung der Traktorenachsen ab. Der Luftdruck in den Reifen beeinflusst die Radaufstandsfläche des Traktors und wirkt sich abhängig von den Bodenverhältnissen auf den Zugkrafteigenschaften des Traktors aus. Der empfohlene Räderreifendruck unter Berücksichtigung der existierenden Belastungen wird in den Herstellerbetriebsanleitungen der Traktoren angegeben.
           Es ist nur möglich den Reifendruck richtig zu wählen, sowie die Notwendigkeit einer Ballastierung und das Gewicht und Typ des Ballast zu bestimmen wenn die Belastungshöhe der Traktorenachsen durch ein praktisches Wiegen des Traktors und der gekoppelten Maschine festgelegt wird.

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